Gebühren & Kosten für einen Kauf/Verkauf in der Algarve
Portugal, wie alle Länder, hat seine eigenen rechtlichen und steuerlichen Verfahren in Hinsicht auf Kauf und Verkauf von Immobilien. Portugal Service und sein erfahrenes Verkaufsteam steht Ihnen gerne bei, damit Sie Ihre Entscheidung ohne Bedenken treffen können. Wir geben Ihnen einen kurzen Überblick des portugiesischen Immobilien-Transaktions-Prozesses mit Schwerpunkt der Kosten und Dokumentation.
Bevor Sie den Kauf abschließen, ist es sinnvoll so viel wie möglich über ihre rechtlichen und finanziellen Verpflichtungen herauszufinden. Sie benötigen einen erfahrenen Anwalt vor Ort, um sicher zu stellen, dass mit der Immobilie alles in Ordnung ist. Ihr Anwalt wird bei den entsprechenden Ämtern die Registrierung, Eigentumsverhältnisse und die steuerliche Geschichte überprüfen. Darüber hinaus, können Sie auch einen unabhängigen Gutachter den baulichen Zustand der Immobilie überprüfen lassen. Wenn alles in Ordnung ist, kann der erste Schritt in den Kaufprozess getätigt werden!
Abschluss der Transaktion:
Wenn das Objekt im Besitz einer Privatperson(en) ist, dann wird ein Vorvertrag über Kauf und Verkauf (Contrato Promessa de Compra e Venda) beim Anwalt abgeschlossen. Dieses Dokument enthält alle Bedingungen der Transaktion und eine Frist für die Unterzeichnung des endgültigen Vertrages gemäß den Wünschen der Parteien. Der Vertrag wird von beiden Parteien oder ihren gesetzlichen Vertretern unterzeichnet und gleichzeitig wird eine Anzahlung von 10% bis 20% geleistet (oder wie anderweitig vereinbart). Dieses rechtsverbindliche Dokument beweist, dass der Kauf in Übereinstimmung mit den portugiesischen Rechtsvorschriften abgeschlossen wird.
Wenn der Käufer den Vertrag nicht einhält, verliert er seine Anzahlung. Wenn der Verkäufer in Verzug kommt, muss er das Doppelte der Anzahlung zurückerstatten. Der Abschluss dieser Art von Kauf erfolgt in Anwesenheit eines Notars, alternativ des Registeramtes oder durch einen registrierten Rechtsanwalt. Kontrollen werden durchgeführt, dass die IMT (Grunderwerbsteuer) bezahlt wurde und der Inhalt des endgültigen Vertrages wird
überprüft, bevor er den Parteien (oder deren Vertreter) vorgelesen wird. Der Vertrag wird dann unterzeichnet und der Restbetrag bezahlt. Das Original des Vertrages wird dort archiviert, wo der Restbetrag beglichen wird. Beglaubigte Kopien können jederzeit angefordert werden. Eine Kopie der Urkunde wird sofort an das lokale Grundbuchamt und Finanzamt weitergeleitet und die Änderung der Eigentumsverhältnisse wird registriert.
Berechnung der Kosten! Kosten welche zu Lasten des Käufers gehen, setzen sich wie folgt zusammen:
IMT - Grunderwerbsteuer:
Diese Steuer (2% bis 6% des Kaufpreises) wird vom Käufer unmittelbar vor der Unterzeichnung des endgültigen Vertrages in Übereinstimmung mit dem Wert der Immobilie erhoben. Eigentum über 550.836 € unterliegen einer Rate in Höhe von 6% und Baugrundstücke 6,5%. Stempelgebühr - Bezahlt der Käufer und wird beim Vertragsabschluss mit einer Rate von 0,8% des Kaufpreises berechnet.
IMI – Gemeinde-Eigentumssteuer:
IMI ist eine jährliche Grundsteuer welche jeweils im April und September erhoben wird.
IMI variieren von Gemeinde zu Gemeinde und liegen zwischen 0,2% und 0,8%.
Es gibt Ausnahmen zur Zahlung dieser Steuer für einen bestimmten Zeitrahmen, wenn die Immobilie als Hauptwohnsitz gekauft wird.
Kosten welche vom Verkäufer bezahlt werden:
Die Änderung der Eigentumsverhältnisse wird automatisch an den Fiskus gemeldet und zwar durch den, der den Kauf abgewickelt hat. Gewinnsteuer muss auch bezahlt werden. Sie werden nach verschiedenen Kriterien berechnet. Im Allgemeinen ergibt sich den zu versteuernden Gewinn aus der Differenz zwischen dem Kauf-und Verkaufspreis. Zur Berechnung zählt die Berücksichtigung der Inflation, abzüglich Kosten (Provisionen und sonstige Gebühren) oder dokumentierte Renovierungs-Kosten (aus den letzten fünf Jahren). Ihr Gewinn wird dann gemäss Ihres Aufenthaltsstatus besteuert.
Wer keine Residenz hat zahlt eine Pauschale von 25%. Für die Residenten wird der Gewinn um 50% gekürzt und die Taxen sind um einiges niedriger. Ein weiterer Vorteil für die Bewohner ist die Drei-Jahres-Übergangszeit für die Steuerbefreiung, wenn die Immobilie Ihr Hauptwohnsitz ist und Sie Ihr zu versteuerndes Ergebnis in einem anderen Hauptwohnsitz investieren. Bei Fragen kontaktieren Sie uns einfach. Wir beraten Sie gerne! Oder schauen Sie nach Objekten..